Verhaltenskodex der MS Lofer
Katalog für Verhaltensnoten
SZ - Sehr zufrieden stellend / Z - Zufrieden stellend
SZ - Sehr zufrieden stellend
- Schulordnung wird eingehalten
- ordnet sich in die Klassengemeinschaft gut ein
- ist pünktlich, höflich und hilfsbereit
- hat ein sozial engagiertes Verhalten
- hat eine positive Mitarbeit
- hat alle erforderlichen Unterrichtsmittel dabei
- Informationen an die Eltern werden verlässlich übermittelt
- Unterschriften werden verlässlich gebracht
Z - Zufrieden stellend
- Mehrmaliger Verstoß gegen einen der Punkte bei SZ
- Bei Übertretungen der Schulordnung (Hausschuhe, Handy, Kaugummi,…)
- Einmaliges Fälschen einer Unterschrift
- Fehlende Entschuldigungen
- Unentschuldigte Fehlstunden
- Verschuldetes Zuspätkommen in den Unterricht
- Stören des Unterrichts (Schwätzen, Reden ohne aufzuzeigen,…)
- Unhöfliches/aggressives Verhalten gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
- Verwenden von unanständigen Ausdrücken gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
- Nichtbefolgen von Anordnungen
- Sachbeschädigungen (Beschmieren und Verschmutzen von Schuleigentum,…)
- Lügen
- Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts
WZ - Wenig zufrieden stellend / NZ - Nicht zufrieden stellend
WZ - Wenig zufrieden stellend
- Mehrmaliger Verstoß gegen einen der Punkte bei Z
- Nichteinhaltung der Schulordnung trotz mehrmaliger Ermahnung
- Nichtbefolgen von Anordnungen der Lehrpersonen und Schulpersonal
- Wiederholtes Fälschen von Unterschriften
- Lehrpersonen werden oft angelogen, falsche Tatsachen vorgetäuscht
- Freche und vorlaute/aggressive Äußerungen den Lehrpersonen gegenüber
- Dauerhafte Störungen des Unterrichts
- Zurechtweisungen werden nicht angenommen
- Wiederholtes unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts
- Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
- Mitnahme/Besitz von Alkohol und Zigaretten
- Mobbing und Cyber-Mobbing gegenüber Mitschülern und Lehrpersonen (bewusstes Quälen, Ausgrenzen oder Schlechtmachen)
- Schikanöse Aktionen gegen Schülern oder Lehrpersonen
- mutwillige Beschädigungen von Eigentum der Schule, Lehrpersonen und Mitschülern
- Aggressives Verhalten gegenüber Mitschülern oder Lehrpersonen über einen längeren Zeitraum
- Schwerwiegende verbale Attacken gegenüber Schülern, Lehrpersonen und Schulpersonal
- Diebstahl
NZ - Nicht zufrieden stellend
- Alkohol- oder Drogenkonsum in der Schule
- Erpressungen, Drohungen gegenüber Schülern oder Lehrpersonen
- Schwerste verbale Attacken gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal
- besonders schwere und wiederholte Fälle von Mobbing bzw. Cyber-Mobbing
- kollektive Gewaltaktionen gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal
- bei schwerer körperlichen Attacke gegenüber Schülern, Lehrpersonen oder Schulpersonal (ärztliche Behandlung, Krankenhaus,…)
- Mitnahme von Waffen (z.B. Schusswaffen, Messer,…)
- Gefährdung der Sittlichkeit, unzüchtige Handlungen
- Brandstiftung
- schwerste Sachbeschädigungen
- bei langem unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule (Schulverweigerung)
- Sittliches Vergehen (sexueller Übergriff)
- Bedrohung mit Waffen
- Schwerer Diebstahl
- Schwere körperliche Attacken (Körperverletzung)
- Extreme Störungen des Unterrichts über einen längeren Zeitraum
- Gefährliche schriftliche und mündliche Drohungen gegen Leib und Leben
- Schwerer Fall von Mobbing bzw. Cyber-Mobbing
Ab dem 14. Lebensjahr kann jeder Jugendliche strafrechtlich für sein Tun und Handeln zur Verantwortung gezogen werden!